Jahreshauptversammlung

Einladung zur Wahlversammlung

Gemäß unserer Satzung sind in diesem Jahr der Vorstand und die Revisionskommission neu zu wählen.

Vom Vorstand wurde als Termin

Sonnabend, der 23. November 2024, 16 Uhr

im Vereinshaus festgelegt.

Auf der Tagesordnung stehen neben der Wahl und den Rechenschaftsberichten des Vorstandes und der Revisionskommission auch solche Themen wie:

  • die weitere Entwicklung unseres Vereines und seines Umfeldes
  • Vorstellung neuer Vereinsmitglieder
  • Beschluss Gemeinschaftsarbeit 2025

Wir erwarten eine rege Teilnahme besonders von unseren neuen Mitgliedern.  


 

Einladung zur Jahresmitgliederversammlung 2023

Unsere Mitgliederversammlung findet am:

Sonnabend, den 25. November 2023,16:00 Uhr im Vereinshaus statt

Tagesordnung

  • Eröffnung, Bekanntgabe der Tagesordnung
  • Bericht des Vorsitzenden
  • Bericht der Revisionskommission
  • Diskussion
  • Beschluss zur Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2022
  • Beschluss zur Gemeinschaftsarbeit 2024
  • Vorstellung neuer Mitglieder
  • Erläuterungen zu Neufassung der Jahresrechnung und deren Ausgabe
  • Schlussbetrachtungen

Wir erwarten eine rege Teilnahme besonders der im letzten Jahr neu aufgenommenen Mitglieder.

Für Getränke und ein kleinen Imbissangebot ist gesorgt.  

Einladung zu

Information über die Mitgliederversammlung vom 25.11.2023

An der Versammlung nahmen  62  Vereinsmitglieder teil. Zu Beginn stellte der Versammlungsleiter die Beschlussfähigkeit der Versammlung, gegeben durch die satzungsgemäße Einladung, fest.

In einer Schweigeminute wurde der in diesem Jahr verstorbenen Mitglieder gedacht.

Im Bericht des Vorsitzenden ging dieser auf besondere Höhepunkte des Jahres 2023 ein, die unser Vereinsleben prägten. Einen Höhepunkt stellte dabei unser Kinder-, Garten- und Wohngebietsfest dar, das vom 23. bis 25. Juni auf unserer Festwiese stattfand und von unseren Vereinsmitgliedern gut besucht wurde.

Im Bericht der Revisionskommission bestätigte diese eine korrekte Finanzarbeit und satzungsgemäße Arbeit des Vorstandes.

Nach der Diskussion über beide Berichte wurde gemäß Beschluss dem Vorstand Entlastung für die Arbeit des Jahres 2022 erteilt.

Einen besonderen Schwerpunkt zum Jahresbeginn sah der Vorstand in der Abarbeitung der Aufgaben zur Grundsteuerreform, die von jedem einzelnen Laubenpächter bis zum 20.12.2022 erledigt werden sollte. Dann wurden durch unseren Verein alle eingegangenen Zuarbeiten auf die Richtigkeit und
Vollständigkeit überprüft. Danach wurden alle Daten summiert und termingerecht dem Finanzamt übergeben. Auswirkungen für uns erst ab 2025. Zur besseren Übersicht wurde wie bereits angekündigt, die Jahresrechnung 2024 in einer neuen Fassung ausgegeben.

Die zu leistende Gemeinschaftsarbeit wurde wie in den vergangenen Jahren mit
6 Stunden plus 2 Stunden für das Gartenfest beschlossen.

Das Kinder-, Garten- und Wohngebietsfest ist vom 21. bis 23. Juni 2024 geplant
und wird unter dem Motto stehen:

,,100 Jahre Kleingartenverein „Vergissmeinnicht“ Bitterfeld“

Bitterfeld, den 8. Dezember 2023

Dietmar Mengel
Vereinsvorsitzender

 

Einladung zur Jahresmitgliederversammlung 2022

Unsere Mitgliederversammlung findet am:

Sonnabend, den 26. November 2022,16:00 Uhr im Vereinshaus statt

Tagesordnung

  • Eröffnung, Bekanntgabe der Tagesordnung
  • Bericht des Vorsitzenden
  • Bericht der Revisionskommission
  • Diskussion
  • Beschluss zur Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2021
  • Information und Erläuterungen zu Fragen der Grundsteuerreform, die für alle Gartenpächter zutrifft und Ausgabe der vom Pächter auszufüllenden Unterlagen
  • Vorstellung neuer Mitglieder
  • Erläuterungen zu Neufassung der Jahresrechnung und deren Ausgabe
  • Schlussbetrachtungen

Wir erwarten eine rege Teilnahme besonders der im letzten Jahr neu aufgenommenen Mitglieder.

Da wir uns noch in der Corona Pandemie befinden, kann es zu diesem Zeitpunkt zu

noch nicht bekannte Schutzmaßnahmen kommen. Über diese werden wir Sie noch rechtzeitig informieren.   


Information über die Mitgliederversammlung vom 26.11.2022

An der Versammlung nahmen 62 Vereinsmitglieder teil. Zu Beginn stellte der Versammlungsleiter die Beschlussfähigkeit  der Versammlung, gegeben durch die satzungsgemäße Einladung, fest.  

In einer Schweigeminute wurde der in diesem Jahr verstorbenen Mitglieder gedacht.

Im Bericht des Vorsitzenden ging dieser auf besondere Höhepunkte des Jahres 2022 ein, die unser Vereinsleben prägten.

Ein Höhepunkt stellte dabei unser Kinder-, Garten- und Wohngebietsfest dar, das vom 24.bis 26. Juni auf unserer Festwiese stattfand und von unseren Vereinsmitgliedern gut besucht wurde.

Im Bericht der Revisionskommission bestätigte diese eine korrekte Finanzarbeit und satzungsgemäße Arbeit des Vorstandes.

Nach der Diskussion über beide Berichte wurde gemäß Beschluss dem Vorstand Entlastung für die Arbeit des Jahres 2021 erteilt.

Einen besonderen Schwerpunkt zum Jahresende sieht der Vorstand in der Abarbeitung der Aufgaben zur Grundsteuerreform, die von jedem einzelnen Gartenpächter bis zum 20.12.2022 erledigt werden muss. Danach sind durch unseren Verein alle eingehenden Zuarbeiten auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, damit dann alle Daten summiert bis zum 31.01.2023 an das Finanzamt übergeben werden können. Das alles wird für den Vorstand eine erhebliche Belastung in der verbleibenden Zeit  darstellen.

Die zu leistende Gemeinschaftsarbeit wurde wie bei den vergangenen Jahren mit 6 Stunden plus 2 Stunden für das Gartenfest beschlossen.

Bitterfeld, den 13. Dezember 2022

Dietmar Mengel

Vereinsvorsitzender


Information über die Mitgliederversammlung am 4.12.2021

An der Versammlung nahmen 35 Vereinsmitglieder teil. Zu Beginn stellte der Versammlungsleiter die Beschlussfähigkeit, gegeben durch die satzungsgemäße Einladung der Versammlung, fest. Die Versammlung fand unter den 3G- Bedingungen der Corona- Verordnung statt.

Im Bericht des Vorsitzenden ging dieser auf besondere Höhepunkte der Jahre 2020 und 2021 ein, die unser Vereinsleben prägten. Diese waren unter anderem die Zählerwechsel Strom und Wasser, Grundüberholung des Kinderspielplatzes, Renovierung des Vereinsheimes, Pflasterung und Überdachung der Terrasse am Bungalow, Beschneidung der Bäume des Festplatzes, Beräumung Garten 100 und andere.

Im Bericht der Revisionskommission bestätigte sie eine korrekte Finanzarbeit und eine satzungsgemäße Arbeit des Vorstandes.

Nach der Diskussion über beide Berichte wurde gemäß Einzelbeschluss dem Vorstand Entlastung für die Arbeit der Jahre 2019 und 2020 erteilt.

In der Diskussion wurde der Antrag gestellt, den jährlichen Mitgliedsbeitrag des Hauptpächters von bisher 16 Euro, dem anderer Vereine, der zwischen 30- 36 Euro liegt, anzugleichen. 

Die jetzigen 16 Euro müssen voll an den Regionalverband abgeführt werden.

Der neue Beitrag wurde auf 24 Euro/Jahr angehoben und auch einstimmig ab 2022 beschlossen.

Der Jahresbeitrag für Familien- und Fördermitglieder bleibt bei 6 Euro.

Weiterhin wurde die sehr geringe Teilnahme an den Arbeitseinsätzen kritisiert. Ein Grund wird in dem zu geringen Satz für nicht geleistete Pflichtstunden von 10 Euro/Stunde gesehen.

Der Betrag anderer Vereine liegt zwischen 20- 25 Euro/Stunde.

Der von anwesenden Vereinsmitgliedern vorgeschlagene Betrag von 20 Euro pro Stunde wurde mi einer Stimmenthaltung ab dem Jahr 2022 beschlossen.

Die zu leistende Gemeinschaftsarbeit wurde wie in den vergangenen Jahren mit 6 Stunden plus 2 Stunden für das Gartenfest einstimmig beschlossen.

Das Kinder-, Garten- und Wohngebietsfest ist, sofern es die dann wirkenden Pandemie- Regeln gestatten, vom 25. bis 26. Juni 2022 geplant.

Bitterfeld, den 6. Dezember 2021

Dietmar Mengel


Mitgliederversammlung am 4.12.2021 16:00 Uhr im Vereinsheim

Zutritt – Coronaregeln, es gilt die 3G-Regel

Grundlage ist die Corona Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt vom 09.11.2021

  1. Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für geimpfte, genesene, oder getestete Vereinsmitglieder möglich
  2. Diese müssen die entsprechenden Dokumente bei der Einlasskontrolle vorzeigen wie Impfnachweis oder ärztliches Attest zur Genesung
  3. Getestete Mitglieder müssen einen Schnelltest, der maximal 24 Stunden oder einen PCR-Test der maximal 48 Stunden alt sein darf, vorweisen
  4. Im Vereinshaus muss ein FFP-Mund/Nasenschutz bis zum Sitzplatz getragen werden
  5. Der Mindestabstand zu anderen Personen mit 1,5 m ist einzuhalten

Um in der kommenden Zeit wieder voll an unserem Vereinsleben teilnehmen zu können, empfiehlt der Vorstand allen Vereinsmitgliedern, die möglichen Impfangebote anzunehmen.

Tagesordnung:

  • Bericht des Vereinsvorsitzenden mit Auswertung des E-Zählerwechsels
  • Bericht der Revisionskommission
  • Entlastung des Vorstandes für die Jahre 2019 und 2020
  • Diskussion
  • Beschlussfassung u.a. zur Gemeinschaftsarbeit 2022 und Vorschlag zur Erhöhung des Beitrages für nicht geleistete Pflichtstunden
  • Informationen zu Versicherungsfragen
  • Vorstellung neuer Mitglieder
  • Schlussbetrachtung
  • Ausgabe der Jahresrechnung 2020/2021

Wir erwarten eine rege Teilnahme, besonders auch von den neu hinzugekommenen Mitgliedern der letzten beiden Jahre.